Das Gesetz vom 29. März 2023 führt in das Arbeitsgesetzbuch Bestimmungen ein, die Mobbing in Arbeitsbeziehungen einschränken und unterbinden sollen.
Das neue Gesetz zielt auf jedes sich wiederholende oder systematische Verhalten ab, das die physische oder psychische Integrität oder Würde einer Person beeinträchtigt, auch außerhalb der normalen Arbeitszeit.
Es tadelt das Verhalten nicht nur eines Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, sondern auch eines Kunden oder Lieferanten eines Unternehmens.
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, jede Belästigung sofort zu beenden. Jedes Unternehmen muss seine internen Verfahrensregeln definieren, um Fälle von Belästigung zu vermeiden und zu behandeln.
Die ITM ist für die Untersuchung von Belästigungsfällen zuständig.
Kein Opfer oder Zeuge von Belästigung darf bestraft oder sein Vertrag gekündigt werden.
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